Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

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Werner Paul
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Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Werner Paul »

Immer wieder auf das Neue muss mit einem Höchstmass an Verwunderung festgestellt werden,
wie Beruflich unqualifiziert der eine oder andere Kraftfahrzeugsachverständiger oder sogar eine
ganze Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation ist.
Wie bei Beleidigung und Körperverletzung schon geschehen, muss die „Anwendung von Unwissenheit durch Kraftfahrzeugsachverständiger,
sei es als Prüfingenieur oder amtlich anerkannter Sachverständiger“ als Straftatbestand aufgenommen werden.
We
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Kuhminator
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Kuhminator »

Welche Laus ist Dir denn über die Leber gelaufen?
Viele Grüße,
Udo
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Szambo-Leipzig
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Szambo-Leipzig »

TÜV Plakette nicht bekommen? :oops:
Mut erobert alle Dinge...
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Werner Paul
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Werner Paul »

Kuhminator hat geschrieben:Welche Laus ist Dir denn über die Leber gelaufen?
Keine! Aber der Preis wird langsam zu hoch.
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Werner Paul
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Werner Paul »

szambo hat geschrieben:TÜV Plakette nicht bekommen? :oops:
Nein.
Es geht um Anwendung von § 59, 19 und 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Der Depp,-
resionenauslöser von Prüfingenieur war erst nach Anweisung von seinem Chef via Landratsamt
bereit, zu seinem Geldwerten Vorteil noch dazu, sich fortzubilden.
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andi Q
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von andi Q »

Ich kenne die Problematik.
Nach dem der Tüv Prüfer der Meine Fahrzeuge immer geprüft hat in den Ruhestand ging.
Kam ich mit seinen Nachfolger nicht klar er fand Mängel wo keine waren. wollte ABE's für Originalteile sehen und konnte mit meiner BMW nicht umgehen.
Besuche nun mit meinen Oldtimern immer eine GTÜ Prüfstelle.
Gruß Andi
Wenn Menschen erbost untereinander streiten erkennt ein Kind die Situation sofort richtig:Es prüft nicht wehr recht, wehr unrecht hat, sondern flieht mit Angst und Abneigung vor solchen Menschen.
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Kuhminator
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Kuhminator »

Tja, ich geh auch nur noch zur GTÜ. Habe da einen Prüfer gefunden, der selber Oldtimer fährt und umfassendste Ahnung hat - selbst zu vorrangigem EU-Zulassungsrecht, z.B. bei Anbauteilen, wenn dem deutsche Borniertheitsvorschriften noch entgegenstehen.
Viele Grüße,
Udo
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Redskin
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Redskin »

andi Q hat geschrieben:Ich kenne die Problematik.
Nach dem der Tüv Prüfer der Meine Fahrzeuge immer geprüft hat in den Ruhestand ging.
Kam ich mit seinen Nachfolger nicht klar er fand Mängel wo keine waren. wollte ABE's für Originalteile sehen und konnte mit meiner BMW nicht umgehen.
Besuche nun mit meinen Oldtimern immer eine GTÜ Prüfstelle.
Spaßbremsen gibt es auch bei anderen Prüfstellen, nicht bloß beim Kesselprüfverein. Allerdings bei letzteren gefühlt häufiger.
Das Thema erinnert mich daran, dass ich im April auch wieder mit der Q zum Aufkleberwechseln muss.
Man darf gespannt bleiben, was dabei rauskommt. Mir fallen ein paar Mängel ein, die verrate ich denen aber nicht. 8)

LG

Dirk
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Werner Paul
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Re: Anwendung von Unwissenheit unter Strafe

Beitrag von Werner Paul »

Kuhminator hat geschrieben:Borniertheitsvorschriften
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