Also,
ich war grad beim TÜV. Von den TÜV-Prüfern die eben vor Ort gewesen sind hätten mich 3 von 4 durchkommen lassen. Nach einigem Nachforschen herrschte dann doch große Unwissenheit, weil:
Die StVZO bezieht sich in ihren Vorschriften zur Beleuchtung eben nicht auf die UN/ECE 53 sondern auf die 48 (laut Internet). Dort steht zu Tagfahrleuchten, dass sie die Farbe weiß haben müssen und alles andere, was wir bereits wussten.
Das bedeutet zu meinem jetzigen Wissensstand sind meine Leuten unzulässig. Wie bekommt aber Honda den ganzen Spaß zugelassen? Das wussten auch die TÜV-Prüfer nicht. Aber so einfach gebe ich mich nicht geschlagen
Habe morgen nocheinmal einen Termin beim TÜV gemacht und werde dort nochmal mit dem ausgedruckten Material in Ruhe Fragen, heute war das leider zwischen Tür und Angel.
Ich melde mich wieder mit neuen Infos, hoffentlich
EDIT:
Diese Lichter sind wohl an Fahrzeugen, die nach StVZO zugelassen sind, verboten. Dort darf es nur ein Tagfahrlicht, weis, mittig geben (alles kann, nichts muss). Fahrzeuge die jedoch nach ECE zugelassen sind, dürfen diese Lampen haben. Auch genau in der Weise. ECE-Zulassung gilt wohl für Fahrzeuge ab 2009, da waren die Leute beim TÜV sich aber auch nicht ganz sicher.
Lange Rede, viel zu viel Zeit verschwendet. Lampen müssen leider ab. Ist für mich leider nicht klar, warum neue Fahrzeuge diesen zusätzlichen Schwung an Sicherheit haben dürfen aber alte Fahrzeuge nicht...Deutschland
Beste Grüße