Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Alles rund um die Technik an den Modellen R45 und R65
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Beowulf r25/2
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Beowulf r25/2 »

Liebe Foristi,

ich war jetzt lange nicht mehr hier aktiv, weil ich meine Herde aus Platzgründen zu meinen Eltern auslagern musste und komme berufsbedingt nicht mehr so oft zum Schrauben oder Fahren, wie ich das gerne hätte.
Ich hatte allerdings die vergangenen 3 Wochen meine liebe Not mit den (wirklich, also ohne Sarkasmus) freundlichen Menschen vom TÜV und da ich bisher über die SuFU noch keinen Thread dazu gefunden habe, möchte ich euch an der Geschichte teilhaben lassen:

Bei der letzten HU wurde mir mitgeteilt, dass die bis Dato problemlos gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Reifenherstellern in dieser Form beim TÜV nun schärfer kontrolliert werden, als das in der Vergangenheit der Fall war. Damit ging das Drama los....
Mir wurde vom ersten TÜV-Prüfer mitgeteilt, dass meine R65 anscheinend mal im Ausland unterwegs war und bei der erneuten Überführung in die BRD als Einzelzulassung neu aufgenommen wurde. Damit könne er nicht auf die Reifenfreigaben vom Hersteller zugreifen und folglich darf ich nur meine eingetragenen 3.25 H18 und 4.00 H18 fahren. Die BT45 in 90/90 und 110/90, mit denen ich in den letzten 13 Jahren mit Unbedenklichkeitsbescheinigung immer problemlos durch die HU gekommen bin, müssten eingetragen werden. "Das wäre schon immer so gewesen, wurde aber in der Vergangenheit immer mehr oder weniger toleriert", war die sinngemäße Aussage dazu.
Mit der Info und ordentlich Zorn, weil ich die Reifen erst neu drauf gemacht habe, bin ich dann zu einem TÜV-Mensch, der eine Einzelabnahme machen darf. Darf nicht jeder, weil die Reifen keine ABE haben....

Mehrere Gespräche mit widersprüchlichen Informationen bezüglich der Notwendigkeit einer Einzelabnahme von nur einem Reifen, einer Reifenkombination, Terminvereinbarungen und geplatzte Termine aufgrund von Krankheit später habe ich nach 3 Wochen für folgende Infos zusammengesammelt:
> Ich darf Reifen fahren, die in meiner Zulassungsbescheinigung drin stehen.
> Selbst wenn es keine Herstellerbindung bei den Reifen gibt, gibt es vom Hersteller des Motorrads eine Liste mit zugelassenen Reifenkombinationen.
- Im Idealfall ist das Motorrad keine Einzelzulassung, dann hat der TÜV Mensch über den Prüfcode zum Fahrzeugtyp Zugriff auf diese Liste (Ging bei mir leider nicht, weil da nur Nullen stehen).
> Wenn ich die vom Hersteller des Motorrads zugelassene Reifenkombination fahre und mich an eine eventuelle Hersteller bzw. Typbindung halte, habe ich keine Probleme bei der HU.
> Wenn ich die vom Hersteller des Motorrads zugelassene Reifenkombination fahre und keine Reifen-Herstellerbindung vorliegt, muss ich vom Hersteller der Reifen ebenfalls eine Freigabe für die Reifen haben und muss die Freigaben des Herstellers des Motorrads und der Reifen mit mir führen. Auch dann habe ich keinen Ärger bei der HU.
> Wenn eine der beiden Freigaben nicht vorliegen sollte, dann darf ich die Reifen nicht fahren oder muss mich um eine kostenpflichtige Einzelabnahme kümmern und die Papiere ändern lassen.

Die ganze Aktion hat mich jetzt 3 Wochen Nerven, viele Gespräche mit wirklich bemühten TÜV-Prüfern, viele Kilometer auf dem Weg zu verschiedenen Prüfstellen und letztendlich die Einzelabnahme meiner Reifenkombination gekostet. Erloschene Betriebserlaubnis bis zur Berichtigung der Papiere (Brief und Schein) inklusive.

Ich möchte mit diesem Post keine Glaubensfragen über Sinn und Unsinn solcher Vorgaben lostreten oder jemandem Angst machen. Ich wollte lediglich mal meine Erfahrungen mitteilen, da die Aktion für mich zu einem ungünstigen Zeitpunkt kam und wäre daran interessiert, wie es anderen eventuell ergangen ist. Ich kann zum aktuell empfehlen, vor einem Reifenkauf oder bei anstehender HU das Thema eventuell mal vorsichtig mit dem TÜV-Mensch des Vertrauens zu erörtern. Ich kann jetzt schon absehen, dass bei meiner R100 das gleiche Problem bei der nächsten HU auf mich zukommen wird.

Beste Grüße
Constantin
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Redskin
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Redskin »

Das Problem lag aber doch bei der Re-importierung und Zulassung des Fahrzeugs, oder?
Ein durchwegs in Deutschland zugelassenes Fahrzeug generiert demnach solcherlei Unbill nicht?

Greetz
Dirk
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von aldi62 »

Hallo,
Danke für den Hinweis :ja:
Vor 2 Jahren habe ich von meinem Prüfer das gleiche gehört, er hat mich aber noch durchgewunken weil er erst zur Schulung musste.
Also werde ich in 2 Monaten das gleiche Problem bekommen.Ich werde aber, da ich vorher mit der Suzuki hin muss, die die "richtigen" Reifen drauf hat, mal vorbohren was man noch so machen kann.
Gruß aus Leipzig
Jörg

Alle sagten:Das geht nicht.Dann kam einer,der das nicht wusste und hats gemacht.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Rote Rita »

Hallo Constantin,

hast du einfach mal ne andere Prüfstelle probiert? Z. B. eine Motorradwerkstatt mit nem Prüfer, der vorbeikommt? Die verstehen sich meist auf eine informelle Weise. Aber ärgerlich ist das Ganze allemal. Was für Korinthenkacker!

Gruß Rainer
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Beowulf r25/2
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Beowulf r25/2 »

Hallo Leute,

erstaunlich, dass ich mit dem Problem anscheinend nicht alleine dastand.

Dirks Frage kann ich aber mit einem eindeutigen Jein beantworten:
Das Probelm am Re-Import war die Tatsache, dass das Motorrad bei der Einzelzulassung nicht mehr den Code des ursprünglichen Typs hat. Über diesen Code kann der TÜV anscheinend mehrere Infos vom Hersteller zu Vor- und Freigaben abrufen. Für die, die sich jetzt fragen, ob das Moped eine Einzelzulassung ist: Wenn im Schein unter Punkt 2.2 ausschließlich Nullen stehen, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch.

Ich gehe mal vom hypothetischen Fall aus, dass der Code vorhanden gewesen wäre und der TÜV eine BMW-Reifen-Freigabeliste in den Datenbanken gefunden hätte:
1. Fall: Die Reifenkombination 90/90 18M/C 51H vorne und 110/90 18M/C 61H findet sich in dieser Liste ohne Herstellerbindung.
> In diesem Fall wäre ich mit der Freigabe von Bridgestone durch die HU gekommen.
2. Fall: Die genannte Kombination findet sich nicht in der Liste.
> In diesem Fall reicht die Freigabe von Bridgestone nicht mehr für die HU und die Reifen müssen eingetragen werden.

Der Re-Import meiner Kleinen hat die Sache also durch fehlende Informationen nur komplizierter gemacht. Das Grundproblem, nach welchem nur die Freigabe des Reifenherstellers nicht mehr für die HU reicht, bleibt bestehen.
Die Liste mit den freigegebenen Reifen kann man aber wohl direkt vom Hersteller des Motorrads bekommen. Wenn man die und die Freigabe vom Reifenhersteller hat und die aufgezogenen Reifen auch noch in beiden Listen drin stehen, kommt man auch durch die HU. So die abschließende Stellungnahme des letzten Prüfers, der da auch einen Recht kompetenten Eindruck machte. Im Zweifelsfall hilft ein Gang zum örtlichen Prüfer und direktes Nachfragen.

Ich bin an dieser Odysee zumindest teilweise mitschuldig:
Mein TÜV Prüfer hatte vor 3 Wochen die Plakette schon in der Hand, da habe ich ihm die Freigabe noch gezeigt. Das darauffolgende "Oh nein..." kam nicht von mir, da er bei den Reifen anscheinend nur aufs Profil geachtet hat. Sonst hätte ich die Plakette bekommen und wäre erst in zwei Jahren mit dem Problem konfrontiert worden.
Das zeigt aber, dass auch auf der anderen Seite des Prüferkittels die Unsicherheit noch recht groß bei diesem Thema ist.

Besten Gruß
Constantin
Zuletzt geändert von Beowulf r25/2 am 06.09.2019 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Beowulf r25/2 »

Da war Rainer schneller als ich mit tippen:
Andere Prüfstelle wäre auch eine Möglichkeit gewesen, da hätte ich aber die komplette HU noch mal zahlen müssen. Bei der ersten HU ist meine R65 mit erheblichen Mängeln durchgefallen und ich musste zur Nachprüfung.

Da ich aber keine Lust auf Glücksspiel bei der HU habe, hab ich den ungemütlichen Weg eingeschlagen und das mal komplett mit gemacht. Wenn ich dieses Jahr durch gekommen wäre, hätte mir die Sache beim nächsten Termin wieder auf die Füße fallen können.
Dann lieber einmal richtig gemacht. Jetzt stehen die Schlappen drin und ich hoffe, dass Bridgestone die Reifen noch ein paar Jahrzehnte produziert. ;-)
MMö
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von MMö »

Ja, ist der Aufreger des Sommers. Die alte Richtlinie aus 2008 wurde auf Eis gelegt.

Sprich: Abweichende Größe vom eingetragenen Pneuformat= keine Gültigkeit der Herstellerfreigabe sondern KOSTENPFLICHTIGE Sondereintragung. TÜV sagt “der Motorradfahrer hat dafür auch dauerhaft Ruhe!“
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Redskin »

TÜV sagt “der Motorradfahrer hat dafür auch dauerhaft Ruhe!“
FCK 4 TÜV!
Als nächstes werde ich wohl eine Untergrundorganisation Gründen müssen. Vor nix anderem haben diese Politikerköppe Respekt.
Erst wenn denen der Arsch brennt, ....

Neee, macht der Deutsche Michl nicht, der kauft sich einen passenden Radsatz mit Gemetzeler original Blockprofil und baut den für den Prüfer drauf.

Beim Yams wird das dann aber ne andere Nummer.

Aus den Reihen der div. Vereinigungen wie z.B dem ADAC hat man hierzu nix gehört, oder bin nur ich taub?

Verkaufsförderung könnte man das nennen, all zwei Schaltjahre ein neues Krad und die Sache ist geritzt.

Greetz
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Rote Rita »

Hallo Constantin,
du schreibst:
Mein TÜV Prüfer hatte vor 3 Wochen die Plakette schon in der Hand, da habe ich ihm die Freigabe noch gezeigt.
Das habe ich auch schon manchmal erlebt. Da gilt noch die alte Regel: Geh nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst.
Ein wenig quatschen ist gut, aber keine Details zum Motorrad!

Gruß Rainer
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von Beowulf r25/2 »

Moin,
Rote Rita hat geschrieben: 07.09.2019 09:19 Das habe ich auch schon manchmal erlebt. Da gilt noch die alte Regel: Geh nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst.
Ein wenig quatschen ist gut, aber keine Details zum Motorrad!
Das Lehrgeld hab ich jetzt zahlen müssen. In Zukunft weiß ich, dass alles was der Prüfer nicht fragt auch für die Plakette nicht relevant ist. ;-)

Die meisten Vereine halten sich mit Infos da auch noch ziemlich bedeckt und die wenigsten Reifenhändler wissen auch wirklich bescheid. Meinem Händler ist alles aus dem Gesicht gefallen, als ich ihn darauf hingewiesen habe. Der informiert jetzt alle Kunden, die Reifen bei ihm bestellen und kontrolliert seine Motorräder auch noch mal extra....


Gruß
Constantin
MMö
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von MMö »

Moin!

Wobei das eigentlich eine alte Kamelle ist. Im Frühling wurde geändert und Motorrad hatte dazu auch schon
mal hingewiesen:

https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/

Warum man sich jetzt plötzlich auf das Gesetzesblatt beruft, muss eine andere Geschichte sein.

https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/

Monetäre Triebe können natürlich eine Rolle spielen. Aber die Legislative muss ja Stöckchen halten, damit Andere springen.
Würde mich interessieren welches der/die eigentliche "Grund/Legitimität" für die Änderung sein soll. Geht es da um die Anhänger?
Um dreirädrige Fahrzeuge? Das IFZ gibt da auch keinen Hinweis.

Auf jeden Fall derbe ärgerlich.

Noch ärgerlicher: Die "Brüll"-Fraktion kreischt jedesmal auf, wenn eine Strecke gesperrt wird und hat sofort eine Petition in
der Hinterhand. Hauen meist nicht hin, weil "lokal": Ein Flensburger interresiert es einfach nicht, wenn im Erdinger Moos ein Weg gesperrt wird.
Hier sind mal Alle betroffen.

Grüße,
Marco


Würde mich mal interessieren, was da in der Kontrolle auf mich zukommenwürde: Reifenfreigabe gemäß Schein nicht beachtet, Herstellerfreigabe liegt vor. Ordnungsgeld in Höhe von xy Euro? Oder besteht da eine berechtigte Möglichkeit einer Musterklage?
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von FrankR80GS »

Nach meinem Verständnis geht es dabei nur um Eifersüchteleien zwischen Reifenherstellern und TÜVs. Durch Freigabe anderer Abmessungen per Unbedenklichkeitsbescheinigung entgeht den TÜVs massenhaft mühelos verdientes Geld. Es handelt sich ja nicht um technisch anspruchsvolle Einzelabnahmen *, sondern nur um das Umtragen eines vorliegenden Gutachtens (oft auch von einem TÜV erstellt) mit Augenscheinprüfung - reine Sesselfurzerei, die jeder Blödmannsgehilfenazubi erledigen könnte.

* Abnahmen nach §21 verweigern sich die TÜVs dagegen immer mehr, weil die Obersesselfurzer darin ein Haftungsrisiko erkannt haben. Dafür gehört den Drückebergern die Zuständigkeit für alle derartigen Aufgaben dauerhaft entzogen. Dann können sie zusehen, wer zukünftig ihre Brötchen bezahlt.

/Frank
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Immer dran denken:
Hätten Hummeln Aerodynamik studiert, könnten sie nicht fliegen.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von MMö »

Moin!

Nö, mit Eifersüchtigkeit lässt sich keine Vorgabe legalisieren. Der Gesetzgeber hat es ja
immerhin ein paar Jahre akzeptiert. Offensichtlich ist da eine Neuregelung in die Quere
gekommen. Fragt sich nur welche. So ein Erlass muss ja immer begründet sein.

Klar, das Fussvolk wittert hier wieder Ungerechtigkeit von "oben." Muss es gar nicht sein.
Mitunter stehen sich ja verschiedene Dinge im Weg. Das IFZ nennt die Gesetze, aber die stehen
ja schon seit Jahr und Tag. Erst mit einer EU-Regelung hat man 2001 die Sache gelockert.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von FrankR80GS »

MMö hat geschrieben: 07.09.2019 19:33 .....Klar, das Fussvolk wittert hier wieder Ungerechtigkeit von "oben." Muss es gar nicht sein. Mitunter stehen sich ja verschiedene Dinge im Weg. Das IFZ nennt die Gesetze, aber die stehen ja schon seit Jahr und Tag. Erst mit einer EU-Regelung hat man 2001 die Sache gelockert. ...
https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/ hat geschrieben:Wer bisher eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension auf seinem Motorrad montiert hatte, musste nichts befürchten, solange er dafür eine gültige, sowohl seitens des Reifen- als auch des Motorradherstellers ausgegebene Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte. So regelte es zumindest bis jetzt eine entsprechende Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums vom Juli 2008. Eine solche Änderung „darf nicht beanstandet werden“, heißt es darin wörtlich.
....
Die Prüforganisationen haben diese Auslegung des Verkehrsministeriums immer wieder kritisiert.
Nö, es geht doch offenbar nur um die Auslegung von Vorschriften. Auch die Eintragung einer Reifenkombination kann ja nicht rechtswidrig erfolgen. Eintragungen sind (momentan) noch ein Vorrecht von TÜV und Dekra und diese Butter wollen die sich nicht durch UBB der Reifenhersteller nehmen lassen. Die Eintragung beruht wiederum auf den Ergebnissen der für IFZ beschriebenen Versuche, die eben auch für UBBs genutzt werden. Wohlgemerkt: abweichende Reifenhersteller und Profile gehen weiterhin per UBB, nur abweichende Formate sollen (wieder) eintragungspflichtig sein.

Eine Einzelabnahme sieht nochmal anders aus:
Da gehe ich zum TÜV und sage: Hier ist mein Umbau - prüf und legalisiere mir den, falls zulässig. Dann prüft, rechnet und fährt der Sachverständige und entscheidet hinterher anhand seiner Einschätzung. Das kostet dann nach Aufwand und muss nicht zum Erfolg führen.
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Immer dran denken:
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen und der TÜV

Beitrag von R65_dieter »

hallo

genau, geh nicht zum fürsten wenn du nicht gerufen wirst.

für oldiebesitzer ein sehr wichtiger Grundsatz.

mein nachbar fährt z900, keine neue, eine alte z900

und da war der Scheinwerfer drin verdreht.... Vibrationen, is halt passiert, war ein reproteil. orginalscheinwerfer ist in der kiste der teuren teile.

lichttest so mit seiner spiegellampe.... alles gut!

so

reifen auch mal so ne nummer gehabt. war eine Woche zuvor beim reifenhändler, hatte sogar noch die Rechnung im tankrucksack.

war nicht tüv sondern gtü. die reifen würden nicht aufs Motorrad passen, keine freigabe. waren bt45 für ne r90

hab dem dann die Rechnung auf den Schreibtisch geknallt mit der Aufforderung jetzt mal den reifenhändler direkt anzurufen.... hab ja extra reifen mit freigabe für mein Motorrad bestellt.

dann waren se auf einmal freigegeben... komisch....

beim letzten hu hatte ich noch die hoske tüten dran. fiel gar nicht auf.

tüv bei der Autowerkstatt.. hatte ich nie eine Diskussion.

reden ist manchmal silber......

gruss

d.
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