Reifenfreigabe

Hier könnt Ihr nach Herzenslust plaudern.
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Kalle
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Reifenfreigabe

Beitrag von Kalle »

https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung
Könnte uns Allen helfen....
Gruß Kalle
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Kuhminator
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Kuhminator »

Ja, in der Tat. Hab mir einmal den Spaß im amtlichen Teil des Verkehrsblatts Heft 15 aus 2019 durchgelesen. Der zuständige Ministerialbeamte, Herr MinD Zielke, hat dort die mit den Ländern abgestimmte sogenannte "gmeinsame Vorgehensweise" im Auftrag der BM Verkehr veröffentlicht. Danach trifft das insbesondere unsere alten Kühe.

Herr Zielke trifft in dieser Veröffentlichung eine Fallunterscheidung zwischen Motorrädern mit Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und ohne COC, d.h. für sog. "nicht EU-typgenehmigte" Fahrzeuge (also unsere kleinen Kühe). Für diesen zweiten Fall vertritt er die Auffassung, dass es rechtlich nicht zulässig sein soll, einen Reifen zu verwenden, der nicht in der ZB Teil I genannt ist. Er vertritt des weiteren die Auffassung, in einem solchen Fall erlösche die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. So weit so gut. Kann man ja noch rechtlich nachvollziehen. Aber: Für die Verwendung einer nicht in ZB Teil I genannten Rad-Reifenkombination sei auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers nicht ausreichend, da im Rahmen der Genehmigung eines solchen Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 keine umfassende Prüfung aller betroffenen Vorschriften (z.B. Reifenfreiraum, Genauigkeit der Tachoanzeige etc.) vorgenommen werde. Es sei daher ein Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO notwendig.

Toll. Was heißt das? Wenn man das konsequent vollzieht, dann sind mindestens die guten Vorderradreifen in der Größe 90/90 für unsere kleinen Kühe nicht mehr rechtssicher verwendbar - und damit können wir die kleinen Kühe dauerhaft abstellen - Schluß mit BT 45! Es sei denn, der TÜV prüft all das, was Herr Zielke dafür verlangt, inklusive möglicher Tachoabweichung... jedenfalls reicht es nach der Auffassung auch für den TÜV konsequenterweise nicht, sich einfach auf die Unbedenklichkeitsangaben des Reifenherstellers zu verlassen. Ob der TÜV das macht? Und wenn ja, die Kosten für eine solche Prüfung möchte ich mal wissen!

Allein daran kann man erahnen, wie weltfremd die Auffassung des BM Verkehr ist. Sollen wir uns das Plus an Verkehrssicherheit durch BT45 durch so einen Unfug wieder abnehmen lassen? Oder Bridgestone bitten, uns wieder Holzreifen der Größe 3,25 S 18 herzustellen? Sorry für die leichte Polemik, aber der einzige Grund für eine so weltfremde Regelung kann nur Umsatzbeschaffung für TÜV & Co. sein...

Kann nur allen empfehlen, die Petition zu unterzeichnen und zu streuen.
Viele Grüße,
Udo
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Redskin
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Redskin »

Verwaltungsbeamte, auch in höheren Positionen müssen offenbar nicht zwingend über fachliche Kenntnisse verfügen. Es reicht, wenn alle Verfahrensvorschriften Beachtung finden und das Ganze nach Recht und Ordnung ausschaut. Mich tät interessieren, wie der Herr MinD zu seiner Auffassung gelangt ist, bzw welche die Zielvorgaben seiner Auftraggeber waren und weswegen man sich mit der Sache überhaupt beschäftigt hat.
Nicht vorstellen kann Ich mir dagegen, dass sich dieser Mensch von allein und aus freien Stücken des Themas angenommen hat. Dabei wäre sontst evtl. ein anderes Ergebnis herausgekommen.

Bleibt es dabei und der Tüffer zickt nächstes Jahr rum, werde ich meine Q halt stillegen, einmotten und iwann dann verscherbeln, wenn ich mir das Drama nicht mehr mit ansehen mag.
Oder ich Kauf mir nen Satz Räder mit Gemetzler Holzreifen in Original und montiere die extra für die Plakette.

Greetz
Dirk
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Scotchman
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Scotchman »

Natürlich ist dieser Akt der Bürokratie nur schwer nachvollziehbar. Aber eigentlich auch nichts neues: Als ich 2004 (?) meinen ersten Satz BT 45 auf die R65 zog, war eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Das ging problemlos, hat aber dem TÜV eine kleine Gebühreneinnahme beschert.

Dass die Reifenfreigabe des Herstellers ausreichend ist, kam erst später - und wurde nun offenbar wieder kassiert.
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Kuhminator
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Kuhminator »

Ja, wenn denn mal eine Eintragung zukünftig möglich wäre! Ich bin der Überzeugung, dass das für den BT 45 Vorderreifen gar nicht mehr so ohne weiteres geht, wenn man der Auffassung von Herrn MinDir Zielke folgt. Denn wie gesagt, eine einfache Freigabe des Herstellers als Grundlage für eine Eintragung bzw. Bescheinigung des TÜV ist danach rechtlich nicht ausreichend. Und Dirks Vorschlag ist zwar pragmatisch, aber da kann man nur warnen: mag zwar dann TÜV geben, aber wenn nachher mit BT 45 aufm Rad ein Unfall passiert, hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen... nach derzeitiger Darstellung der Rechtslage durch BM Verkehr kann man vor dem Kauf und der nachfolgenden Verwendung von BT 45 Vorderradreifen für unsere Kühe nur warnen.
Viele Grüße,
Udo
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von MMö »

Kurz: Doch, geht. Ja.

Reifenfreigabe mitnehmen, da klebt als Ausdruck schon der Hinweis von wegen Einzelabnahme.
TÜV-Freigabe geben lassen, Extra-'Taler zahlen, Papiere ändern. Fertig.
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Kuhminator
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Kuhminator »

Oops, wenn das mittlerweile so sein sollte - woran ich nach MMö's Hinweis nicht zweifele - und der Hersteller des Reifens nichts geprüft haben sollte, was über die Anforderungen in UN Nr. 75 hinausgeht, ist das bestenfalls Anstiftung zur mittelbaren Falschbeurkundung, begangen vom Reifenhersteller. Alle Achtung! Ich glaub, ich frag Herrn Zielke mal, was er davon hält. :lol: :lol:
Viele Grüße,
Udo
MMö
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von MMö »

Ja, keine Ahnung. Is' ärgerlich - aber so machen das derzeit alle. Zusatzkosten von knapp 70 Euro. Dafür hast du dann auch wieder den
Reifen eingetragen, den du fährst, fahren willst.
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Redskin »

Iwie nix verstehen: war doch jetzt mit der Dicken bei der HU.
In den Papieren steht so'n Gefasel von Reifen und Fabrikaten. Hat aber keinen gestört, hatte auch kein Reifenhersteller Papiergedöns dabei. Mit der Zuteilung der Plakette hat man mir doch aber zumindestens den Paragraphenkonformen Zustand des Krades beschrinicht. Falschmeldung oder was?
Scheißegal, morgen ist Wetter, da muss das Teil auf die Gass.

Greetz
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Kuhminator
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Kuhminator »

Habe mich mal ein wenig im Gesetzeswust umgetan. Ich bin danach der Auffassung, dass der BM Verkehr sich ziemlich im Rechtsdickicht verirrt hat. Die Zulassung von Reifen ist nämlich abschließend EU-rechtlich geregelt. Da darf der nationale Gesetz- und Verordnungsgeber gar keine Zusatzanforderungen vor Inbetriebnahme mehr stellen. Das tun die Behörden hier aber, wenn Sie über die ECE-Kennzeichnung hinaus noch irgendeine weitere Prüfung oder Eintragung verlangen. Und die Ausführungen des BM Verkehr im Verkehrsblatt sind irrig. Habe gerade in die für die Zulassung maßgebliche Rechtsgrundlage geschaut. Da gibt es sogar Entsprechungstabellen von Zoll zu metrischen Maßen - auch für unsere Vorderradgröße 3.25-18. Das verkennt das BM Verkehr offensichtlich. Das Europäische Recht ist da auf unserer Seite und verhindert Abzocke. Muss nur einer durchsetzen. Das Recht ist für die Wachen da. Der Rest kann weiterschlafen und den Tüv bezahlen :lol: :lol: :lol:

Die BT 45-Freigabe habe ich gerade mal aktuell für meine R65 heruntergeladen. Da ist immer noch kein Hinweis auf das Erfordernis der Eintragung. Ganz im Gegenteil. Vielleicht hat Bridgestone einen guten Juristen, der das dumme Spiel durchschaut hat und sich nicht ins Bockshorn jagen läßt :evil:

Es bleibt spannend.
Viele Grüße,
Udo
MMö
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von MMö »

Moin!
Kuhminator hat geschrieben: 07.03.2020 18:01 Ich bin der Überzeugung, dass das für den BT 45 Vorderreifen gar nicht mehr so ohne weiteres geht...
Hat der denn eine andere Größe, die von der Originalbereifung abweicht? Ich meine, in den Papieren ist kein Fabrikat eingetragen, sondern
lediglich eine Größe. Dann ist das alles Wumpe - Ausnahme wäre Zoll vs. Metrisch. Da gab es vor zehn, 15 Jahren auch immer wieder mal Ärger.

Ich musste ändern, weil mein Hinterreifen 130 statt 140 Breite aufweist. Größenänderung. Gäbe es den Reifen in der gleichen Größe für die
Maschine, kein Thema. Früher reichte während zehn Jahren Dauer die Freigabe vom Hersteller, jetzt muss wieder eingetragen oder geändert werden.
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Rote Rita
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Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Rote Rita »

da hab ich mit meiner örtlichen Dekra wohl Glück gehabt.
Die wollten nicht mal den Lappen sehen. Waren aber sonst recht genau.
Habe die Petition trotzdem unterschrieben.

Gruß Rainer
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