Aber ist das nicht gerade die Masche der "Profiabmahner", die das Netz danach durchforsten, ob die Rechte von irgendjemandem (vermeintlich) verletzt wurden und dem ne Abmahnung schicken (ohne vom "Geschädigten" beauftragt zu sein), die an den Abmahner zu zahlen ist? Den gerade das scheint ja die lukrative, wenn auch sehr zweifelhafte Einnahmequelle von ebenso zweifelhaften Vertretern Deines Standes zu sein, gegen die sich der Abgemahnte (fast) nicht wehren kann. In HH ist ein Fall bekannt, wo ein RA rumgegangen ist, und bei Geschäften nach der Inhaberkennzeichnung außen gesucht hat und wenn die nicht vorhanden oder nicht korrekt war, die Inhaber kostenpflichtig abgemahnt hat. Das ging dann soweit, bis der wegen der Beschwerden der Ladenbetreibern von den Behörden "gebeten" wurde dies zu unterlassen (grundsätzlich sei das zulässig, aber eine lässliches Versäumnis, bei dem der schlichte Hinweis das versäumte nachzuholen genüge)Scotchman hat geschrieben:Nein, abmahnen könnte ich leider nicht. Mit einer Abmahnung wird in immer ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Ich persönlich habe aber keinen entsprechenden Anspruch gegen den Verwender der Muppetbildchen, eben mangels Rechteinhaberschaft.@Schottenmann: Abmahnwahn braucht keinen Jim Henson. Das kannst theoretisch auch du erledigen.
Gruß
Ulli
@ Uwe:wie sieht es den mit den Rechten an Deinem "Rehakles" Avatarbild aus? Hast Du das Bild selbst gemacht
@nobodyshero: Oberschlaumeier - zwar eine Person der Zeitgeschichte, aber Dein Avatarbild haste sicher auch nicht selbst geknipst, also hat irgendjemand anderes die Rechte daran
Die gundsätzliche Frage ist doch, verletze ich die Rechte des Urhebers nur, wenn ich das Bild kommerziell nutze oder auch, wie hier zu privaten Zwecken, und ist im zeiten Fall dem Gesetz Genüge getan wenn der Urheber benannt oder direkt auf seine Site verlinkt wird?
So'n Muppetsbild kann ich ja z.B. auch aus einer Zeitschrift kopiert haben oder vom TV fotografiert. Wessen Rechte werden ggf. denn da verletzt? Die der Zeitschrift oder des TV Senders? Fraglich ist doch auch, ob das Bild einer Muppets Figur (oder von irgendetwas anderem), unabhängig vom Ursprung, schon für sich genommen grundsätzlich mit den Rechten des Erfinders (Eigentümerse) versehen ist.
Gruß
Michael