Umfrage: was spricht gegen Muppets als Avatare; was dafür?

Hier könnt Ihr Eure Wünsche und Fehler an die Admins melden.

Sollen wir die Muppets als Avatare behalten?

...auf Jeden!
1
25%
...keinesfalls
0
Keine Stimmen
...mir doch egal, hab eh' keine Meinung
0
Keine Stimmen
...das ist bestimmt verboten
2
50%
...ich mache das zwar nicht mit, aber lustig ist es schon
1
25%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 4

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hollebautz
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Re: Umfrage: was spricht gegen Muppets als Avatare; was dafür?

Beitrag von hollebautz »

Scotchman hat geschrieben:
@Schottenmann: Abmahnwahn braucht keinen Jim Henson. Das kannst theoretisch auch du erledigen.
Nein, abmahnen könnte ich leider nicht. Mit einer Abmahnung wird in immer ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Ich persönlich habe aber keinen entsprechenden Anspruch gegen den Verwender der Muppetbildchen, eben mangels Rechteinhaberschaft.

Gruß

Ulli
Aber ist das nicht gerade die Masche der "Profiabmahner", die das Netz danach durchforsten, ob die Rechte von irgendjemandem (vermeintlich) verletzt wurden und dem ne Abmahnung schicken (ohne vom "Geschädigten" beauftragt zu sein), die an den Abmahner zu zahlen ist? Den gerade das scheint ja die lukrative, wenn auch sehr zweifelhafte Einnahmequelle von ebenso zweifelhaften Vertretern Deines Standes zu sein, gegen die sich der Abgemahnte (fast) nicht wehren kann. In HH ist ein Fall bekannt, wo ein RA rumgegangen ist, und bei Geschäften nach der Inhaberkennzeichnung außen gesucht hat und wenn die nicht vorhanden oder nicht korrekt war, die Inhaber kostenpflichtig abgemahnt hat. Das ging dann soweit, bis der wegen der Beschwerden der Ladenbetreibern von den Behörden "gebeten" wurde dies zu unterlassen (grundsätzlich sei das zulässig, aber eine lässliches Versäumnis, bei dem der schlichte Hinweis das versäumte nachzuholen genüge)

@ Uwe:wie sieht es den mit den Rechten an Deinem "Rehakles" Avatarbild aus? Hast Du das Bild selbst gemacht ;-)
@nobodyshero: Oberschlaumeier - zwar eine Person der Zeitgeschichte, aber Dein Avatarbild haste sicher auch nicht selbst geknipst, also hat irgendjemand anderes die Rechte daran :verweis: :zunge:

Die gundsätzliche Frage ist doch, verletze ich die Rechte des Urhebers nur, wenn ich das Bild kommerziell nutze oder auch, wie hier zu privaten Zwecken, und ist im zeiten Fall dem Gesetz Genüge getan wenn der Urheber benannt oder direkt auf seine Site verlinkt wird?
So'n Muppetsbild kann ich ja z.B. auch aus einer Zeitschrift kopiert haben oder vom TV fotografiert. Wessen Rechte werden ggf. denn da verletzt? Die der Zeitschrift oder des TV Senders? Fraglich ist doch auch, ob das Bild einer Muppets Figur (oder von irgendetwas anderem), unabhängig vom Ursprung, schon für sich genommen grundsätzlich mit den Rechten des Erfinders (Eigentümerse) versehen ist.

Gruß

Michael
Gruß Michael

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Stoffi
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Re: Umfrage: was spricht gegen Muppets als Avatare; was dafür?

Beitrag von Stoffi »

Könnt Ihr die Bilder nicht so verfremden, dass zwar schon noch der gemeinte Muppet oder wer auch immer zu sehen ist aber eben nicht 100% ich meine da sowas wie bei Michaels Bild, wo zB die Nase mit nem Mini-Bild des eigenen Abbildes geschmückt werden könnte ... dann gilt es auf keinen Fall als zB " Diebstahl geistigen Eigentums anderer " ( hab ich mal irgendwo gelesen ) und so kommt wieder etwas Ruhe ins Forum ... Verständlich sind alle Seiten aber letztendlich muß man die Kirche im Dorf lassen und eigentlich gehts doch hier um die 2. schönste Nebensache der Welt ... " KLEINE BOXER " :ja: ;-) 8) 8) 8) 8)
um0815

Re: Umfrage: was spricht gegen Muppets als Avatare; was dafür?

Beitrag von um0815 »

hollebautz hat geschrieben:
Scotchman hat geschrieben:
@Schottenmann: Abmahnwahn braucht keinen Jim Henson. Das kannst theoretisch auch du erledigen.
Nein, abmahnen könnte ich leider nicht. Mit einer Abmahnung wird in immer ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Ich persönlich habe aber keinen entsprechenden Anspruch gegen den Verwender der Muppetbildchen, eben mangels Rechteinhaberschaft.

Gruß

Ulli
Aber ist das nicht gerade die Masche der "Profiabmahner", die das Netz danach durchforsten, ob die Rechte von irgendjemandem (vermeintlich) verletzt wurden und dem ne Abmahnung schicken (ohne vom "Geschädigten" beauftragt zu sein), die an den Abmahner zu zahlen ist? Den gerade das scheint ja die lukrative, wenn auch sehr zweifelhafte Einnahmequelle von ebenso zweifelhaften Vertretern Deines Standes zu sein, gegen die sich der Abgemahnte (fast) nicht wehren kann. In HH ist ein Fall bekannt, wo ein RA rumgegangen ist, und bei Geschäften nach der Inhaberkennzeichnung außen gesucht hat und wenn die nicht vorhanden oder nicht korrekt war, die Inhaber kostenpflichtig abgemahnt hat. Das ging dann soweit, bis der wegen der Beschwerden der Ladenbetreibern von den Behörden "gebeten" wurde dies zu unterlassen (grundsätzlich sei das zulässig, aber eine lässliches Versäumnis, bei dem der schlichte Hinweis das versäumte nachzuholen genüge)

@ Uwe:wie sieht es den mit den Rechten an Deinem "Rehakles" Avatarbild aus? Hast Du das Bild selbst gemacht ;-)
@nobodyshero: Oberschlaumeier - zwar eine Person der Zeitgeschichte, aber Dein Avatarbild haste sicher auch nicht selbst geknipst, also hat irgendjemand anderes die Rechte daran :verweis: :zunge:

Die gundsätzliche Frage ist doch, verletze ich die Rechte des Urhebers nur, wenn ich das Bild kommerziell nutze oder auch, wie hier zu privaten Zwecken, und ist im zeiten Fall dem Gesetz Genüge getan wenn der Urheber benannt oder direkt auf seine Site verlinkt wird?
So'n Muppetsbild kann ich ja z.B. auch aus einer Zeitschrift kopiert haben oder vom TV fotografiert. Wessen Rechte werden ggf. denn da verletzt? Die der Zeitschrift oder des TV Senders? Fraglich ist doch auch, ob das Bild einer Muppets Figur (oder von irgendetwas anderem), unabhängig vom Ursprung, schon für sich genommen grundsätzlich mit den Rechten des Erfinders (Eigentümerse) versehen ist.

Gruß

Michael
Wenn du meinst, nicht auf deinen Avatar verzichten zu können, verlinke es bitte. :mad:
um0815

Re: Umfrage: was spricht gegen Muppets als Avatare; was dafür?

Beitrag von um0815 »

um0815 hat geschrieben:Vielleicht auch von mir ein paar Worte dazu:
Dieses Forum wird privat betrieben. Wie schon unsere Vorgänger Wilfried und Pepo es getan haben, stecken wir viel Zeit und Geld in das Forum, um es funktionierend und ohne lästige Reklame den Usern zur Verfügung zu stellen.
Wir haben keine Lust, zusätzlich irgendwelche Risiken rechtlicher Natur einzugehen, die uns evtl. dann zusätzlich finanziell belasten.
Ich finde das ist nachvollziebar.
Anstatt jetzt eine Umfrage zu starten mit anschließender Diskussion, und aus "Protest" Ärsche :nein: als Avatar ins Forum zu setzen, würde ich mir und Dries mehr Entgegekommen wünschen.
Dann noch die Meinung unseres Forumsrechtsanwaltes:
Scotchman hat geschrieben:In der Tat kann ein Fremdavatar Probleme bergen. Das geistige Eigentum der Bildchen liegt nun einmal nicht beim Verwender (Jim Henson ist hier nicht aktiv, oder?), so dass im Grundsatz das Risiko einer Abmahnung erfolgen würde.

Uwe muss ich Recht geben, dass dieses finanzielle Risiko in erster Linie ihn als Betreiber dieser Seite treffen würde.

Ich persönlich finde es schade, auf die Mupptebildchen hier verzichten zu müssen, verstehe aber durchaus Uwes Bedenken.

Gruß

Ulli
Ich finde, es ist alles gesagt, mich persönlich nervt die ganze Diskussion langsam.
Ich mach den Fred mal zu. :(
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