Maximal Geschwindigkeit mit 860ccm und EA 37/11 Index

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59Drifter
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Re: Maximal Geschwindigkeit mit 860ccm und EA 37/11 Index

Beitrag von 59Drifter »

Mahlzeit,
Habe mir meine Vermutung, letzte Woche, von einem Tüv Prüfer bestätigen lassen.
Wenn ein Fahrzeug mit 160Km/h angegeben wurde, mußt du keinen H-Reifen fahren.
Bei den bei meiner R65 eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h würde sogar der Höchstgeschwindigkeitskennbuchstabe "S" noch reichen - theoretisch:
https://www.michelin.de/motorbike/tipps ... keitsindex
Nur nützt mir diese (praktisch nicht belegbare) Aussage wenig, wenn jemand Befugter (Polizist oder Prüfer) kontrolliert.
Ihm liegt lediglich der vorgewiesene Fz-Schein als (hoheitlich anerkanntes) Dokument vor, an das er sich unhinterfragt zu halten hat.
Wo kämen wir da sonst hin?
BTW: an die beiden Male innerhalb von 20 Jahren, an denen ich die oben angegebene V/Max (lt. Tacho) tatsächlich erreicht habe, kann ich mich noch gut erinnern ;-)
Always drive safely!
+++
59drifter
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Boxerfahrer
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Re: Maximal Geschwindigkeit mit 860ccm und EA 37/11 Index

Beitrag von Boxerfahrer »

Moin!

Och komm, so schwer war das jetzt nicht mal selbst zu gucken....
Hier zB:

§ 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen

(1) 1Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

Zweitens:

Der Geschwindigkeitsindex eines Reifens gibt
die maximale Geschwindigkeit an, mit der
der Reifen höchstens gefahren werden darf.
Er muss die in Feld T (siehe Zulassungsbe
scheinigung auf Seite 2) in der Zulassungs
bescheinigung eingetragene bauartbe
stimmte Höchstgeschwindigkeit (= bbH),
ggf. zuzüglich eines Sicherheitszuschlages,
abdecken. Der mindestens erforderliche
Geschwindigkeitsindex wird, unabhängig von
dem eingetragenen Geschwindigkeitsindex,
wie folgt berechnet:
1. Fahrzeug mit EG Typgenehmigung
oder Einzelgenehmigung gem. § 13
EGFGV (Erstzulassung ab dem 1. Mai
2009): Es wird keine Toleranz zur ein
getragenen Höchstgeschwindigkeit
dazugezählt.
Welcher Geschwindigkeitsindex
ist mindestens erforderlich?

Beispiel einer EG Typgenehmigung
Rechenbeispiel:
Feld T: 178 km/h (siehe Zulassungsbescheinigung
auf Seite 2)
Feld 15.1/15.2: 195/65 R15 91H
178 km/h + 0 km/h = 178 km/h
d. h. S-Reifen (also max. 180 km/h) ist
gerade noch ausreichend
2. Fahrzeug mit ABE oder nationaler
Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung
vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH
über 150 km/h
+ Faustformel: bbH + 9 km/h
+ exakt Formel:
bbH + 6,5 km/h + 0,01 · bbH

Quelle für den zweiten Teil:
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf
Also bis dann,

Christian.



...viele Grüße aus Wehretal in Nordhessen.


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Re: Maximal Geschwindigkeit mit 860ccm und EA 37/11 Index

Beitrag von Euklid55 »

Hallo,

hier ein Link zum Errechen der Endgeschwindigkeit.
https://www.coerdt.de/rechner/rechner.p ... btxt=R80ST

Bei der Übersetzung ist zu beachten, daß die max. Geschwindigkeit mit 200-300 U/min. über der max. Leistungsdrehzahl liegt.
Beispiel R65 860 cm² 58 PS bei 6500 U/min. mit HAG 37/11 kommt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Km/h heraus. Mit HAG 32/10 167 km/h. Erscheint mir realistisch.

Gruß
Walter
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Rote Rita
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Re: Maximal Geschwindigkeit mit 860ccm und EA 37/11 Index

Beitrag von Rote Rita »

Hallo Walter,

dieser Rechner ist etwas besser als der aus der Datenbank der 2-Ventiler , es wird der Radumfang anhand unterschiedlicher Reifen berücksichtigt und der Schlupf.
Dafür kann man bei letzterem die verschiedenen Hinterradantriebe vergleichen. Außerdem kann man bei beiden Rechnern den langen 5. Gang berücksichtigen: Anstelle der 1,5 setzt man 1,425 ein. Da sieht man was die 5% ausmachen.

Gruß Rainer
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