Bei den bei meiner R65 eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h würde sogar der Höchstgeschwindigkeitskennbuchstabe "S" noch reichen - theoretisch:Habe mir meine Vermutung, letzte Woche, von einem Tüv Prüfer bestätigen lassen.
Wenn ein Fahrzeug mit 160Km/h angegeben wurde, mußt du keinen H-Reifen fahren.
https://www.michelin.de/motorbike/tipps ... keitsindex
Nur nützt mir diese (praktisch nicht belegbare) Aussage wenig, wenn jemand Befugter (Polizist oder Prüfer) kontrolliert.
Ihm liegt lediglich der vorgewiesene Fz-Schein als (hoheitlich anerkanntes) Dokument vor, an das er sich unhinterfragt zu halten hat.
Wo kämen wir da sonst hin?
BTW: an die beiden Male innerhalb von 20 Jahren, an denen ich die oben angegebene V/Max (lt. Tacho) tatsächlich erreicht habe, kann ich mich noch gut erinnern
Always drive safely!
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59drifter