Welche Reifenbindung sollte der TÜV denn eintragen, wenn im Dokument zwar die Abmessung, aber kein Reifen genannt ist? Er könnte natürlich den aktuell montierten Reifen eintragen, was aber ein schwerer Formfehler wäre.
/Frank
Welche Reifenbindung sollte der TÜV denn eintragen, wenn im Dokument zwar die Abmessung, aber kein Reifen genannt ist? Er könnte natürlich den aktuell montierten Reifen eintragen, was aber ein schwerer Formfehler wäre.
Es ging doch um die Eintragung des 90/90-18 auf Basis des Umrüstkatalogs - OHNE Reifenbindung! Welche Reifen nach Herstellerfreigabe einzutragen wären, ist für mich irgendwie selbsterklärend.
Hallo Rainer,Rote Rita hat geschrieben: ↑21.09.2023 22:36 Hallo Leute,
was passiert eigentlich, wenn der Prüfer den Zustand des Reifens inspiert, aber nicht auf den Aufdruck schaut? Und einfach die Plakette klebt? Dann steht im Schein eine Zollgröße und drauf ist ein passender Reifen in metrischer Angabe. Wer will das beanstanden? Eine Polizeikontrolle? Die haben mit solchen Finessen nix am Hut. Selbst bei einem Unfall werden sie sich an die Verkehrsregeln orientieren und den Alkoholgehalt der Fahrer prüfen.
Ein fehlender Eintrag wird wohl nicht die Schuld bei einem Unfall umkehren.
Gruß Rainer
Das kenne ich aber komplett anders:Rote Rita hat geschrieben: ↑21.09.2023 22:36 .... was passiert eigentlich, wenn der Prüfer den Zustand des Reifens inspiert, aber nicht auf den Aufdruck schaut? Und einfach die Plakette klebt? Dann steht im Schein eine Zollgröße und drauf ist ein passender Reifen in metrischer Angabe. Wer will das beanstanden? Eine Polizeikontrolle? Die haben mit solchen Finessen nix am Hut. ....