Abnahme zur Eintragung einer abweichenden Reifengröße

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Redskin
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Abnahme zur Eintragung einer abweichenden Reifengröße

Beitrag von Redskin »

Da wir hier in D nach Recht und Ordnung usw. streben, quasi law & order gepachtet haben, damit immer alles nach Strich und Faden läuft, müssen ja neuerdings die nicht in den uralten ABE's verewigten Reifendimensionen von einer amtlich anerkannten Stelle (aka TÜV, ...) nach Anbau an das Krad begutachtet und ein Schrieb für die Zulassungsstelle verfasst werden (gebührenpflichtig, was sonst). Das nennt sich Abnahme nach §21 StVZO wegen §19 (2) derselben Publikation.

Abgesehen vom Ärger nicht verfügbarer Fabrikate und / oder Reifendimensionen oder Wartezeiten wie in der Mangelwirtschaft des real existierenden Sozialismus muss nun also auch noch St. Bürorkratius der Fuß geküsst oder Zucker in den Allerwertesten geblasen werden (mit Pressluft, damit er auch oben ankommt).
Im Wesentlichen erstreckt sich die Leistung des Prüfenden (aka Graukittel, Herr Inschinör, ...) darauf, zu kucken, ob die schwarzen runden Teile auf der Felge die im Papier dargestellten Schriftzeichen aufweisen und die im Mustergutachten des Reifenfabrikanten vorgekauten Textpassagen abzuschreiben. Mithin kognitive Fähigkeiten eines Viertklässlers mit leichter Legasthenie.

So kommt es, dass ich mich heute mit der Q auf den Weg gemacht habe, diesen Paragrafenunsinn abzuwickeln, aufdass kein juristisches Ungemach ins Haus steht, sofern es die Rennleitung doch mal genau wissen will.

Bei den drei, in der, dem hiesigen Q-Stall nahegelegenen, mittleren Kreisstadt vorhandenen, geeigneten Prüfstellen geht spontan - NIX -.

Für die o. g. Tätigkeiten kommt nämlich nicht jeder der Herrschaften und Dämlichkeiten in Frage. Wer nur Autokennzeichen mit Aufklebern schmücken darf und in amtlichen Papieren rumstempeln, kann / darf nicht vergleichen, abschreiben und ausdrucken! Dafür hat es extra Personal, das aber entweder krank, in Urlaub, anderweitig nicht da oder aber terminlich überlastet ist.
Frühester Termin nach dem Motto "nach dem Krieg um drei hinter der Kirche".
(Wenn der Kollege morgen wieder zum Dienst erscheint, nach dem Urlaub von Herrn X, ...).

Auch Bitten und Flehen und der Verweis auf den wenigen verbleibenden Urlaub (nicht gelogen) und den geplanten Motorradausflug (gelogen, der war ja schon) bringen kein Herz zum Erweichen.

Was habe ich bei der heutigen Exkursion gelernt: Illegal fahren und eine Visitenkarte des TÜffers mitführen, und glaubhaft machen, dass man ja eigentlich wegen des Termins dort in der Spur ist.
Funzt wohl aber nur bis ca. der Hälfte des Reifenprofils schätze ich.
Ob da auf die Art und Weise bereits ein Straftatbestand gegeben ist, keine Ahnung. Aber langsam dämmert es mir, wie die Leute auf die Idee kommen, iwelche Politiker lynchen oder sonst was zu wollen.

Angeblich sei der TÜV - Nord der Hintertreiber der ganzen Schose (Sagt der Grünkittel von DEKRA ((ohne die nötige Lizenz zum Abschreiben))). Man sollte denen evtl. mal einen Haufen Mist per DHL zukommen lassen. Zur Anschauung.

Greetz
Dirk
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FrankR80GS
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Re: Abnahme zur Eintragung einer abweichenden Reifengröße

Beitrag von FrankR80GS »

Ich habe 23 Jahren darauf gewartet, dass sich irgendwer auch nur ansatzweise für mein nachgerüstetes WP Federbein interessiert. Eine Eintragungsbestätigung hätte ich parat gehabt. Da aber kein Anlass bestand, dass sich die Behörde mit meinen Papieren befasst, immer noch als loses Blatt. Das Federbein ist im Moment außer Dienst und ein YSS ist die Nachfolge angetreten. Diesen Monat ist Showndown mit dem Helden im Kittel - will er die ABE sehen oder nicht?

/Frank
BMW - Unseraoner fährt koan Japaner.

Immer dran denken:
Hätten Hummeln Aerodynamik studiert, könnten sie nicht fliegen.
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