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Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 09.01.2025 18:30
von Wilfried11
Bei der anstehenden HU für meine BMW Typ 248 Bj.83 wurde folgendes ( für mich ) Neues bekannt:
Da am Vorderrad die ursprüngliche Größe 3.25x18 H nicht mehr lieferbar ist, wurde schon länger der Reifen 90/90 x 18 H der Marke Bridgestone BT 46 gefahren.
Bisher war Mitführpflicht der Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. neu der Herstellerbescheigung zusätzlich zum Fz.-Schein ausreichend.
Ab 01.01.25 wird nun für schlappe 74,90 € ein Din A4 Blatt durch entsprechend befähigte Mitarbeiter des TüV Süd als Nachweis gem. § 19 (4) StVZO erstellt:
" Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gem. § 19 (3) StVZO "
Dies ist in ab 01.0125 zur Erlangung HU erforderich.
Eine Mitführpflicht besteht: jedoch keine Eintragung im Fz-Schein;
eine Änderung Fz.-Brief ist erst bei nächster " Befassung " bei der Zulassungsstelle erforderlich , also Um-Abmeldung / Adressänderung
Ich hoffe , damit bisserl gedient zu haben
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 09.01.2025 19:20
von rubberduck
Wollte der Prüfer dafür irgendwas vom Reifenhersteller haben, was Du vorlegen musstest?
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 10.01.2025 10:31
von Wilfried11
Ja, Herstellerbeschenigung, in diesem Falle von Bridgestone, erhältlich über bekannte Online-Reifenhändler
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 10.01.2025 13:44
von R65_dieter
hallo
den ganzen mist mit den reifen hatte ich letztes jahr schon erledigt.
bisher genügte das freigabepapier vom hersteller. das reichte den blauen letztes jahr schon nicht mehr. ergo, mangelbericht.
das war mit der 750 er honda. bj 2002. da ist ne markenbindung gültig. die werkstatt wo ich die reifen gekauft und montieren liess hat das dann für mich geregelt.
bei den bmw, sind ja 3 war dann handeln, weil die blauen wollten auch markenbindung. heisst bt45 ist im papier nicht kompatibel mit bt46.
da brauchts dann ein weiteres papier, das die alte kuh von der markenbindung entbindet. bei den blauen haben die dort einen intschinjoor der das machen darf.
ich hatte dann auf die blauen keine lust mehr und ging zu den grauroten. die hatten diesen fachmann grade da, weil man muss mit dem separat einen termin machen und online bei den blauen geht das gar nicht.
der gtü-intschinjör war aber fit und hat mir gleich für alle 3 bmw die entbindungspapiere ausgedruckt, und die muss ich jetzt als kopie immer dabei haben.
heinkel roller sind da völlig schmerzfrei, die haben keine markenbindung.
ach ja, der gtü mann wollte sicherheitshalber auch einen blick in die alten kfz briefe haben, da steh weder in der r65 noch r90 noch gs was drin von reifenmarken.
aber im neuen brief steht der scheiss drin, daher kommt der ganze mist mit den marken. das hat man wohl mal geduldet beim kfz neu anmelden oder zulassen und dann vergessen.
gut wer alten brief hat!!!!
irgendwie werde ich den gedanken an werner nicht los
https://www.youtube.com/watch?v=rbZIcgM1hO8
d.
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 10.01.2025 17:20
von FrankR80GS
R65_dieter hat geschrieben: ↑10.01.2025 13:44
....einen blick in die alten kfz briefe haben, da steh weder in der r65 noch r90 noch gs was drin von reifenmarken.
aber im neuen brief steht der scheiss drin, daher kommt der ganze mist mit den marken. .....
Letztes Jahr hat meine GS, bisher noch mit 30 Jahre alten "Deutsche Papieren" unterwegs" neue EU-Papiere bekommen. Da ich zuvor gehört hatte, dass manche Zulassungsstellen bei Motorrädern pauschal "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten" reinschreiben, habe ich um 1:1 Umschreibung gebeten. Das ging problemlos und hat nix extra gekostet.
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 11.01.2025 12:37
von R65_dieter
korrekt, das ist dann der nächste Schritt. hat auch nix kostet hat.
Beim alten Heinkel steht sowas schon erst gar nicht drin.
Hier hat irgendein schlauer Europäer was gefunden wo man geld mit verdienen kann.
und am besten verdient man geld wenn man in der herde unsicherheit reinschmeisst. hamsterkaufeffekte.
und auch der dampfkesselüberwachungsverein hätte am liebesten jedes jahr eine HU und eine AU und oft auch einen neuen satz reifen dazu.
das Reifenfreigabeentbindungspapier vom GTÜ Intschinjöör hat auch nix gekostet.
einzig die 750 er honda, da steht in den papieren allerdings nur pilot road drin. wieviel pilot und wieviel road (also der inkrementenzähler) der reifen jetzt hat ist im brief nicht erwähnt. darauf hat sich wohl die werkstatt berufen und den intschinjör ins achtung gestellt.
d.
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 16.01.2025 18:25
von Bronco
Hallo Dieter,
Vielen Dank für die Info. Ich brauche für meine R45 Bj 80 neue Reifen. Da gilt wohl das gleiche, nehme ich mal an.
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 17.01.2025 07:59
von RudiG
Servus,
bei meinem letzten Besuch beim GTÜ sagte ich dem Blaukittel, falls er an meinem Reifen rumzickt, ich sofort abbreche und mit sämtlichen Fahrzeugen abwandern werde.
Darauf sagte er mir , dass er im Zweifelsfall in eine BMW-Tabelle schaut und da steht, dass für einen 3,25 H 18 ein 90-90-H18 die Alternative ist. Wenn die Kiste keine Reifenbindung hat muss ich überhaupt nix eintragen lassen. Bin gespannt, ob es auch so bleibt...
Eine Polizeikontrolle sehe ich bei einen 40 -jährigen Motorrad auch locker. Bei meiner letzten vor 2 Jahren habe die sich gefreut, dass die noch so gut in Schuss ist...
Gruß
Rudi
BTW: Bei meinem letzten TÜV-Besuch vor min. 15 Jahren hatte der Blaukittel sich tatsächlich wegen meiner BT45 vorn aufgeblasen. Ich hab ihm dann gefragt, wo das Problem ist. Darauf hat er was von Abrollumfängen und Tachoabweichung gefaselt. Da hab ich ihm gezeigt, wo die Tachowelle hingeht. Ganz langsam natürlich, damit er es auch versteht
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 17.01.2025 14:44
von volkmar
- "Darauf sagte er mir , dass er im Zweifelsfall in eine BMW-Tabelle schaut und da steht, dass für einen 3,25 H 18 ein 90-90-H18 die Alternative ist. Wenn die Kiste keine Reifenbindung hat muss ich überhaupt nix eintragen lassen. Bin gespannt, ob es auch so bleibt..."
Kann ich bestätigen.
Beim letzten HU Termin (2024) hat der Prüfer ebenfalls sehr lange (in meinem Interesse) gesucht, bis er zum selben Ergebnis gekommen ist - braucht nicht eingetragen zu werden. Allerdings sagte er mir auch, das die alten Unterlagen (BMW) wohl keinen Bestandsschutz mehr hätten im Zuge neu aufgelegter Vorschriften. Ähnlich wie die früher nicht selbstständig einklappenden Seitenständer, für die es keinen Bestandsschutz mehr gibt und die entweder entfernt oder umgebaut werden müssen auf Einklappbar.
Gruß
Volkmar
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 17.01.2025 16:21
von FrankR80GS
Bei allem Verständnis für den Ärger über die geltende Regelung:
Wer ohne jedes Papier in der Tasche von zöllig auf metrisch umbaut ist im Unrecht und hat bei TÜV und Polizeikontrollen ganz schlechte Argumente und muss auf Kooperation der anderen hoffen.
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 20.01.2025 07:53
von R65_dieter
Hallo
"Allerdings sagte er mir auch, das die alten Unterlagen (BMW) wohl keinen Bestandsschutz mehr hätten im Zuge neu aufgelegter Vorschriften. Ähnlich wie die früher nicht selbstständig einklappenden Seitenständer, für die es keinen Bestandsschutz mehr gibt und die entweder entfernt oder umgebaut werden müssen auf Einklappbar."
schon ein wort daran stört mich, das "wohl" drückt eine unsicherheit aus. entweder eine sachlage ist so oder ist nicht so. es gibt nur ein ja oder nein.
alles andere ist gerede. und da sind unsere dampkesselüberwacher sehr schlimm geworden in der art ihrer formulierungen.
aber nicht nur da. alles was sicherheitstechnik angeht wird irgendwie rosig umschrieben und dazu noch mit sinnlosen englischen wörtern gewürzt, damit man damit geld verdienen kann und sich das geschwatze wichtig anhört.
das mit dem seitenständer, gehört hier zwar nicht zum thema, lässt sich einfach mechanisch korrigeren. für die 248 modelle gibts ein gutachten mit einer A nummer. die ist logischerweise bei den papieren im tankrucksack, also "am mann".
bei der r90 bau ich eine zusätzliche zugfeder ein, die an einer rohrschelle im unteren rahmenrohr eingehängt wird mittels schlüsselring hitzefest, und so die zugfeder von der seitenstelze wieder nach hinten zieht. braucht keine starke feder zu sein. sowas hat sicher jeder in der werkstatt. länge ca. 8-10cm.
die feder kann man nach dem termin wieder aushängen weil wer 40 jahre oder länger so fährt vergisst eigentlich nicht die stelze reinzuklappen vor dem losfahren.
d.
Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25
Verfasst: 20.01.2025 08:22
von Brummbär
Um den Faden vielleicht nicht ganz korrekt aber im Sinne des Gedanken fortzusetzen: Mein betagter Seitenständer klappt seemännisch beschrieben etwa zwei Strich achterlicher als querab freiwillig ein und bleibt so stehen. Das heisst, er kann mich dann beim Einfahren in eine Kurve nicht aushebeln sondern klappt dann entweder ganz ein oder schrappt auf dem Boden lang.
Ich hatte bislang auch nur eine einzige Nachfrage, wo denn der Sicherheitsschalter sei. Der Prüfingenieur war deutlich jünger als mein Krad aber die Erklärung schien ihm plausibel.
Aoso achtet darauf, dass der Seitenständer so gut geschmiert oder gangbar ist, daß er beim entlasten hinter die Fahrzeug Querachse zurück klappt, dann kann er die fatale Hebelwirkung meiner Meinung nach nicht mehr ausüben.
Vielleicht siegt ja gesunder Menschenverstand mal über stumpfes anwenden Vorschriften
Schöne Grüße
Michael